


Mindestabstand; Abstandsnachsicht; Änderungen bei der Ausführung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 39 Wörter, Seiten 64-64
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Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Mindestabstandes zur Bauplatzgrenze gilt nicht für eine geänderte Ausführung eines Baues (hier: Stiegenhausturm in Betonbauweise anstatt einem begrünten Streckmetallgitter), die möglicherweise die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berühren kann.
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- VwGH, 17.12.2021, Ra 2018/06/0202
- § 25 Abs 8 sbg BGG
- BBL-Slg 2022/42
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Mindestabstand
- Abstandsnachsicht
- Baurecht
- Änderungen bei der Ausführung
Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Mindestabstandes zur Bauplatzgrenze gilt nicht für eine geänderte Ausführung eines Baues (hier: Stiegenhausturm in Betonbauweise anstatt einem begrünten Streckmetallgitter), die möglicherweise die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berühren kann.
- VwGH, 17.12.2021, Ra 2018/06/0202
- § 25 Abs 8 sbg BGG
- BBL-Slg 2022/42
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Mindestabstand
- Abstandsnachsicht
- Baurecht
- Änderungen bei der Ausführung