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Mindestabstand; Abstandsnachsicht; Änderungen bei der Ausführung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Mindestabstandes zur Bauplatzgrenze gilt nicht für eine geänderte Ausführung eines Baues (hier: Stiegenhausturm in Betonbauweise anstatt einem begrünten Streckmetallgitter), die möglicherweise die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berühren kann.

  • VwGH, 17.12.2021, Ra 2018/06/0202
  • § 25 Abs 8 sbg BGG
  • BBL-Slg 2022/42
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Mindestabstand
  • Abstandsnachsicht
  • Baurecht
  • Änderungen bei der Ausführung

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