


Unzulässige Erschwerung der Ausübung einer Dienstbarkeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 81 Wörter, Seiten 81-82
20,00 €
inkl MwSt




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Wird durch das Aufstellen eines Hindernisses (Eisenstange) die Ausübung eines ungemessenen Fahrtrechts dadurch erschwert, dass der Berechtigte nur durch mehrmaliges Reversieren auf sein Grundstück zufahren kann, liegt darin eine erhebliche Beeinträchtigung der Dienstbarkeit, die der Berechtigte nicht dulden muss.
Das gilt auch dann, wenn der Bereich, in dem das Hindernis vom Servitutsverpflichteten aufgestellt wurde, erst befahren werden kann, seitdem der Servitutsberechtigte einen auf seinem eigenen Grund befindlichen Baum, der dies bisher verhindert hatte, beseitigt hat.
-
- § 484 ABGB
- BBL-Slg 2022/62
- Unzulässige Erschwerung der Ausübung einer Dienstbarkeit
- OGH, 04.11.2021, 5 Ob 81/21d
- Baurecht
Wird durch das Aufstellen eines Hindernisses (Eisenstange) die Ausübung eines ungemessenen Fahrtrechts dadurch erschwert, dass der Berechtigte nur durch mehrmaliges Reversieren auf sein Grundstück zufahren kann, liegt darin eine erhebliche Beeinträchtigung der Dienstbarkeit, die der Berechtigte nicht dulden muss.
Das gilt auch dann, wenn der Bereich, in dem das Hindernis vom Servitutsverpflichteten aufgestellt wurde, erst befahren werden kann, seitdem der Servitutsberechtigte einen auf seinem eigenen Grund befindlichen Baum, der dies bisher verhindert hatte, beseitigt hat.
- § 484 ABGB
- BBL-Slg 2022/62
- Unzulässige Erschwerung der Ausübung einer Dienstbarkeit
- OGH, 04.11.2021, 5 Ob 81/21d
- Baurecht