


Erker; gärtnerisch auszugestaltende Flächen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 35 Wörter, Seiten 74-75
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Auf die vorspringenden Gebäudeteile eines Erkers, die lediglich „über“ und nicht „auf“ dem gärtnerisch auszugestaltenden Liegenschaftsteil projektiert sind, kommt die Bestimmung des § 79 Abs 6 wr BauO nicht zur Anwendung.
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- § 79 Abs 6 wr BauO
- Erker
- LVwG Wien, 21.12.2021, VGW-111/055/5623/2021
- BBL-Slg 2022/53
- Baurecht
- gärtnerisch auszugestaltende Flächen
Auf die vorspringenden Gebäudeteile eines Erkers, die lediglich „über“ und nicht „auf“ dem gärtnerisch auszugestaltenden Liegenschaftsteil projektiert sind, kommt die Bestimmung des § 79 Abs 6 wr BauO nicht zur Anwendung.
- § 79 Abs 6 wr BauO
- Erker
- LVwG Wien, 21.12.2021, VGW-111/055/5623/2021
- BBL-Slg 2022/53
- Baurecht
- gärtnerisch auszugestaltende Flächen