


Anwendungsbereich des bgld BauG; Pavillon; Schwimmbecken; Gartengestaltung; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Flächenwidmung „Grünland“; geringfügige Baumaßnahmen; bewilligungsfreie Baumaßnahmen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 81 Wörter, Seiten 60-60
20,00 €
inkl MwSt




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Ein Pavillon und ein Schwimmbecken stellen keine vom Anwendungsbereich des bgld BauG 1997 ausgenommene, „der Gartengestaltung dienende“ Bauvorhaben dar.
Sowohl bei einem Pavillon (hier: Holzunterstand mit einer Größe von 4 m x 4 m) als auch einem in den Boden eingelassenen Schwimmbecken handelt es sich um „Bauwerke“.
Widersprechen Baumaßnahmen dem Flächenwidmungsplan (hier: „Gl – landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“), können sie nicht als bewilligungsfreie „geringfügige“ Baumaßnahmen qualifiziert werden.
-
- Anwendungsbereich des bgld BauG
- Gartengestaltung
- BBL-Slg 2022/35
- Flächenwidmung „Grünland“
- § 26 Abs 2 bgld BauG
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- § 1 Abs 2 Z 15 bgld BauG
- LVwG Bgld, 02.12.2021, E 029/10/2021.016/007
- geringfügige Baumaßnahmen
- Baurecht
- bewilligungsfreie Baumaßnahmen
- § 16 bgld BauG
- Pavillon
- Schwimmbecken
- § 2 Abs 1 bgld BauG
Ein Pavillon und ein Schwimmbecken stellen keine vom Anwendungsbereich des bgld BauG 1997 ausgenommene, „der Gartengestaltung dienende“ Bauvorhaben dar.
Sowohl bei einem Pavillon (hier: Holzunterstand mit einer Größe von 4 m x 4 m) als auch einem in den Boden eingelassenen Schwimmbecken handelt es sich um „Bauwerke“.
Widersprechen Baumaßnahmen dem Flächenwidmungsplan (hier: „Gl – landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“), können sie nicht als bewilligungsfreie „geringfügige“ Baumaßnahmen qualifiziert werden.
- Anwendungsbereich des bgld BauG
- Gartengestaltung
- BBL-Slg 2022/35
- Flächenwidmung „Grünland“
- § 26 Abs 2 bgld BauG
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- § 1 Abs 2 Z 15 bgld BauG
- LVwG Bgld, 02.12.2021, E 029/10/2021.016/007
- geringfügige Baumaßnahmen
- Baurecht
- bewilligungsfreie Baumaßnahmen
- § 16 bgld BauG
- Pavillon
- Schwimmbecken
- § 2 Abs 1 bgld BauG