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Pergola; Rankgerüst; baubewilligungsfreie Maßnahmen

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Unter einer „Pergola“ (= Rankgerüst) ist ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage zu verstehen, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist.

Nur ein Gerüst, das für das „Ranken“ von Pflanzen erforderlich ist, kann somit als Pergola gelten.

Enthält eine Konstruktion aber einen „Wandteil“, so ist schon aus diesem Grund das Vorliegen einer Pergola zu verneinen.

  • VwGH, 11.01.2022, Ra 2021/05/0182
  • § 62a Abs 1 Z 14 wr BauO
  • baubewilligungsfreie Maßnahmen
  • Rankgerüst
  • Baurecht
  • Pergola
  • BBL-Slg 2022/54

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