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Versprechen der Schad- und Klagloshaltung zur Abwendung drohender Regressansprüche; keine Schenkungsabsicht

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Verkauft der Käufer einer mit Baumängeln behafteten Liegenschaft diese weiter und steht die Gefahr, dass er von seinen Käufern wegen der Baumängel belangt wird, unmittelbar bevor, so liegt in der schriftlichen Haftungserklärung seines Verkäufers, ihn hinsichtlich aller aus dem bevorstehenden Prozess erwachsenden Schäden schad- und klaglos zu halten, kein Schenkungsversprechen, welches der Formvorschrift des § 1 Abs 1 lit d NotAktsG unterworfen wäre. Der Grund der Haftungserklärung liegt in der Abwendung drohender Regressansprüche seines Käufers gegen ihn, weshalb es an der für eine Schenkung erforderlichen Freigiebigkeit mangelt.

  • keine Schenkungsabsicht
  • BBL-Slg 2022/63
  • OGH, 15.11.2021, 6 Ob 190/21s
  • Versprechen der Schad- und Klagloshaltung zur Abwendung drohender Regressansprüche
  • § 1 Abs 1 lit d NotAktsG
  • Baurecht

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