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Änderung des Verwendungszwecks; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; nachträgliche Auflagen; Immissionsschutz

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 26
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
42 Wörter, Seiten 57-57

20,00 €

inkl MwSt

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Die Vorschreibung nachträglicher Auflagen setzt einen bestehenden Baukonsens voraus.

Im Fall einer konsenslosen Änderung des Verwendungszwecks (hier: Waschküche als Technikraum zum Betrieb einer Poolpumpe) können keine nachträglichen Auflagen zum Zwecke des Immissionsschutzes vorgeschrieben werden.

  • Immissionsschutz
  • Änderung des Verwendungszwecks
  • § 24 Abs 1 Z 3 oö BauO
  • LVwG Oö, 18.11.2022, LVwG-153475/7/JS
  • baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • BBL-Slg 2023/44
  • Baurecht
  • nachträgliche Auflagen
  • § 46 oö BauO

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