


Änderung des Verwendungszwecks; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; nachträgliche Auflagen; Immissionsschutz
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 42 Wörter, Seiten 57-57
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Die Vorschreibung nachträglicher Auflagen setzt einen bestehenden Baukonsens voraus.
Im Fall einer konsenslosen Änderung des Verwendungszwecks (hier: Waschküche als Technikraum zum Betrieb einer Poolpumpe) können keine nachträglichen Auflagen zum Zwecke des Immissionsschutzes vorgeschrieben werden.
-
- Immissionsschutz
- Änderung des Verwendungszwecks
- § 24 Abs 1 Z 3 oö BauO
- LVwG Oö, 18.11.2022, LVwG-153475/7/JS
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- BBL-Slg 2023/44
- Baurecht
- nachträgliche Auflagen
- § 46 oö BauO
Die Vorschreibung nachträglicher Auflagen setzt einen bestehenden Baukonsens voraus.
Im Fall einer konsenslosen Änderung des Verwendungszwecks (hier: Waschküche als Technikraum zum Betrieb einer Poolpumpe) können keine nachträglichen Auflagen zum Zwecke des Immissionsschutzes vorgeschrieben werden.
- Immissionsschutz
- Änderung des Verwendungszwecks
- § 24 Abs 1 Z 3 oö BauO
- LVwG Oö, 18.11.2022, LVwG-153475/7/JS
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- BBL-Slg 2023/44
- Baurecht
- nachträgliche Auflagen
- § 46 oö BauO