


Mindestabstand, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 62 Wörter, Seiten 57-57
20,00 €
inkl MwSt




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§ 40 Z 1 oö BauTG 2013 stellt eine zu Z 2 bis 7 subsidiäre Regelung dar.
Liegt daher zwischen dem Baugrundstück und dem Nachbargrundstück eine öffentliche Verkehrsfläche, ist bei einem Neu- oder Zubau ausschließlich der sich aus straßenrechtlichen Abstandsbestimmungen ergebende Abstand maßgeblich.
Eine die Nachbarrechte verletzende Unterschreitung des Mindestabstandes zur Nachbargrundgrenze kommt in diesem Fall nicht in Frage.
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- Mindestabstand, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 18.11.2022, Ra 2022/05/0162
- BBL-Slg 2023/45
- § 40 Z 5 oö BauTG
- Baurecht
§ 40 Z 1 oö BauTG 2013 stellt eine zu Z 2 bis 7 subsidiäre Regelung dar.
Liegt daher zwischen dem Baugrundstück und dem Nachbargrundstück eine öffentliche Verkehrsfläche, ist bei einem Neu- oder Zubau ausschließlich der sich aus straßenrechtlichen Abstandsbestimmungen ergebende Abstand maßgeblich.
Eine die Nachbarrechte verletzende Unterschreitung des Mindestabstandes zur Nachbargrundgrenze kommt in diesem Fall nicht in Frage.
- Mindestabstand, subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 18.11.2022, Ra 2022/05/0162
- BBL-Slg 2023/45
- § 40 Z 5 oö BauTG
- Baurecht