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Unzulässiger Freizeitwohnsitz; Benützungsuntersagung; Ermittlungspflichten

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Ermittlungen der Baubehörde, die sie 8 bzw 6 Monate vor Bescheiderlassung angestellt hat, können keine ausreichende Grundlage für eine Benützungsuntersagung wegen unzulässiger Freizeitwohnsitznutzung bilden.

  • § 13 Abs 1 tir ROG
  • Ermittlungspflichten
  • Unzulässiger Freizeitwohnsitz
  • BBL-Slg 2023/52
  • § 46 tir BauO
  • Baurecht
  • LVwG Tir, 16.12.2022, LVwG-2022/39/1308-1
  • Benützungsuntersagung

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