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Öffentliche Interessen; Nachbarbeschwerde; Prüfbefugnisse des LVwG

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Das LVwG ist nicht ermächtigt, im Rahmen einer auf bestimmte subjektiv-öffentliche Rechte beschränkte Nachbarbeschwerde auch noch amtswegig die Einhaltung von öffentlichen Interessen zu prüfen (hier: betreffend der Entwässerungsanlage eines Wohnhauses) und allenfalls die angefochtene Baubewilligung aufzuheben oder abzuändern.

  • VwGH, 01.12.2022, Ra 2022/06/0256
  • Öffentliche Interessen
  • Nachbarbeschwerde
  • BBL-Slg 2023/50
  • Prüfbefugnisse des LVwG
  • Baurecht
  • § 26 Abs 1 stmk BauG

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