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Bebauungsplan; bauliche Ausnutzung der Grundstücke; Geschoßflächenzahl; Begriff „vergleichbares“ Gelände

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Der Begriff „vergleichbares Gelände“ im Bebauungsplan stellt auf das projektierte Gelände ab, also auf jenes Gelände, dass sich nach Fertigstellung des Bauvorhabens in der Natur ergibt.

  • § 5 krnt BauV
  • Geschoßflächenzahl
  • Begriff „vergleichbares“ Gelände
  • bauliche Ausnutzung der Grundstücke
  • BBL-Slg 2023/40
  • § 47 Abs 6 Z 2 krnt ROG
  • Baurecht
  • LVwG Krnt, 23.09.2022, KLVwG-905/36/2021KLVwG-906/36/2021
  • Bebauungsplan

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