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Egglmeier-​Schmolke, Barbara

Widmungswidriger Gebrauch einer Wohnung; behördliches Benützungsverbot; Unwirksamkeit eines Mietvertrags

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Ein Vermieter kann dem Mieter nicht entgegenhalten, dass er das Bestandobjekt zu einem widmungswidrigen Gebrauch vermietet hat, wenn er in der Lage ist, dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu sichern. Der Vermieter kann daher verpflichtet sein, ein sachlich gerechtfertigtes Ersuchen auf Änderung des Flächenwidmungsplans einzubringen. Liegt eine vermietete Wohnung im Gewerbegebiet und kann der Vermieter nachweisen, dass ein solcher Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg gehabt hätte, ist der Mietvertrag gemäß § 878 ABGB rechtlich unmöglich und der Vermieter kann aufgrund eines behördlichen Benützungsverbots die Räumung des Mietobjekts verlangen.

  • Egglmeier-Schmolke, Barbara
  • OGH, 24.11.2022, 9 Ob 89/22m
  • § 878 ABGB
  • Widmungswidriger Gebrauch einer Wohnung
  • § 74 Abs 1 tir ROG
  • Unwirksamkeit eines Mietvertrags
  • behördliches Benützungsverbot
  • BBL-Slg 2023/71
  • Baurecht

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