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Dachbodenausbau; Bauansuchen; Zustimmung der Miteigentümer bei „Mischhäusern“

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Bei einem „Mischhaus“, in dem nicht an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten Wohnungseigentum begründet worden ist, muss im Bauansuchen von schlichten Miteigentümern betreffend einen Liegenschaftsanteil, an dem kein Wohnungseigentum begründet ist (hier: Dachboden), die Zustimmung aller Miteigentümer – auch jener, deren Miteigentumsanteile mit Wohnungseigentum verbunden sind – nachgewiesen werden.

  • Zustimmung der Miteigentümer bei „Mischhäusern“
  • § 29 Abs 2 lit a tir BauO
  • BBL-Slg 2023/51
  • VwGH, 16.11.2022, Ra 2022/06/0093
  • Bauansuchen
  • Baurecht
  • Dachbodenausbau

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