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Wiedererrichtung widmungswidriger Bestandsbauten; Begriff „dauerhafte Nutzung“

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Eine rechtmäßige dauerhafte Wohnnutzung eines widmungswidrigen Wohnbaues erfordert die tatsächliche Nutzung als Hauptwohnsitz.

  • LVwG Sbg, 09.12.2022, 405-3/1007/1/6-2022
  • Begriff „dauerhafte Nutzung“
  • § 47 Abs 3 Z 2 sbg ROG
  • Baurecht
  • Wiedererrichtung widmungswidriger Bestandsbauten
  • BBL-Slg 2023/47

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