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Antragslegitimation; Ausscheiden des Angebotes; unbehebbarer Mangel; Musskriterium; Rahmenvereinbarung

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Ein Bieter hat jedenfalls dann keine Antragslegitimation im Sinn des § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006, wenn sein Angebot für den Zuschlag oder – wie im gegenständlichen Fall – für die „Auswahlentscheidung“ von vornherein nicht in Betracht kommt, aber andere zuschlagsfähige Angebote bzw (wie gegenständlich) jedenfalls noch zwei für die „Auswahlentscheidung“ heranzuziehende Angebote im Vergabeverfahren verbleiben.

  • BVwG, 02.07.2014, W123 2007789-1
  • unbehebbarer Mangel
  • § 320 Abs 1 BVergG
  • Musskriterium
  • Rahmenvereinbarung
  • Ausscheiden des Angebotes
  • Baurecht
  • § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
  • BBL-Slg 2014/235
  • Antragslegitimation

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