


Antragslegitimation; Ausscheiden des Angebotes; unbehebbarer Mangel; Musskriterium; Rahmenvereinbarung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 66 Wörter, Seiten 269-269
20,00 €
inkl MwSt




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Ein Bieter hat jedenfalls dann keine Antragslegitimation im Sinn des § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006, wenn sein Angebot für den Zuschlag oder – wie im gegenständlichen Fall – für die „Auswahlentscheidung“ von vornherein nicht in Betracht kommt, aber andere zuschlagsfähige Angebote bzw (wie gegenständlich) jedenfalls noch zwei für die „Auswahlentscheidung“ heranzuziehende Angebote im Vergabeverfahren verbleiben.
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- BVwG, 02.07.2014, W123 2007789-1
- unbehebbarer Mangel
- § 320 Abs 1 BVergG
- Musskriterium
- Rahmenvereinbarung
- Ausscheiden des Angebotes
- Baurecht
- § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
- BBL-Slg 2014/235
- Antragslegitimation
Ein Bieter hat jedenfalls dann keine Antragslegitimation im Sinn des § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006, wenn sein Angebot für den Zuschlag oder – wie im gegenständlichen Fall – für die „Auswahlentscheidung“ von vornherein nicht in Betracht kommt, aber andere zuschlagsfähige Angebote bzw (wie gegenständlich) jedenfalls noch zwei für die „Auswahlentscheidung“ heranzuziehende Angebote im Vergabeverfahren verbleiben.
- BVwG, 02.07.2014, W123 2007789-1
- unbehebbarer Mangel
- § 320 Abs 1 BVergG
- Musskriterium
- Rahmenvereinbarung
- Ausscheiden des Angebotes
- Baurecht
- § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
- BBL-Slg 2014/235
- Antragslegitimation