


Direktvergabe; Arbeitsgemeinschaft; Antragslegitimation; Zusammenrechnung; Bauleistung; Bauwerk; Bauvorhaben
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 350 Wörter, Seiten 269-270
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Unterschiedliche Renovierungsarbeiten in unterschiedlichen Wohnhausanlagen sind verschiedene, wenn auch allenfalls gleichartige, Bauvorhaben und müssen nicht zum Zweck einer gemeinsamen Vergabe zusammengefasst werden.
-
- § 14 Abs 1 BVergG
- Bauleistung
- Zusammenrechnung
- § 2 Z 11 BVergG
- Bauwerk
- Bauvorhaben
- BBL-Slg 2014/236
- § 22 BVergG
- § 13 Abs 1 BVergG
- Direktvergabe
- Baurecht
- § 4 BVergG
- Antragslegitimation
- Arbeitsgemeinschaft
- LVwG Wien, 05.06.2014, VGW-123/077/23937/2014VGW-123/077/23976/2014VGW-123/077/23977/2014
Unterschiedliche Renovierungsarbeiten in unterschiedlichen Wohnhausanlagen sind verschiedene, wenn auch allenfalls gleichartige, Bauvorhaben und müssen nicht zum Zweck einer gemeinsamen Vergabe zusammengefasst werden.
- § 14 Abs 1 BVergG
- Bauleistung
- Zusammenrechnung
- § 2 Z 11 BVergG
- Bauwerk
- Bauvorhaben
- BBL-Slg 2014/236
- § 22 BVergG
- § 13 Abs 1 BVergG
- Direktvergabe
- Baurecht
- § 4 BVergG
- Antragslegitimation
- Arbeitsgemeinschaft
- LVwG Wien, 05.06.2014, VGW-123/077/23937/2014VGW-123/077/23976/2014VGW-123/077/23977/2014