


Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes; Benützungsuntersagung; angemessene Frist
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 380 Wörter, Seiten 252-252
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Auch im Fall der baupolizeilichen Untersagung der Benützung eines Gebäudes (hier: wegen rechtswidriger Änderung des Verwendungszweckes) ist eine angemessene Frist für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes einzuräumen.
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- BBL-Slg 2014/206
- § 50 Abs 4 oö BauO
- § 50 Abs 3 oö BauO
- Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes
- angemessene Frist
- LVwG Oberösterreich, 22.06.2014, LVwG-150127/7/AL/VS
- Baurecht
- Benützungsuntersagung
Auch im Fall der baupolizeilichen Untersagung der Benützung eines Gebäudes (hier: wegen rechtswidriger Änderung des Verwendungszweckes) ist eine angemessene Frist für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes einzuräumen.
- BBL-Slg 2014/206
- § 50 Abs 4 oö BauO
- § 50 Abs 3 oö BauO
- Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes
- angemessene Frist
- LVwG Oberösterreich, 22.06.2014, LVwG-150127/7/AL/VS
- Baurecht
- Benützungsuntersagung