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Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes; Benützungsuntersagung; angemessene Frist

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Auch im Fall der baupolizeilichen Untersagung der Benützung eines Gebäudes (hier: wegen rechtswidriger Änderung des Verwendungszweckes) ist eine angemessene Frist für die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes einzuräumen.

  • BBL-Slg 2014/206
  • § 50 Abs 4 oö BauO
  • § 50 Abs 3 oö BauO
  • Unzulässige Änderung des Verwendungszweckes
  • angemessene Frist
  • LVwG Oberösterreich, 22.06.2014, LVwG-150127/7/AL/VS
  • Baurecht
  • Benützungsuntersagung

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