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Seeber-​Grimm, Diana/​Seeber, Thomas

Zur rechtlichen Qualifikation des Erläuterungsberichts in einem Bebauungsplan

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Die Tiroler Landesregierung hat mit Bescheid zu Geschäftszahl Ve 1-8-1/679-1 – unter anderem – bestätigt, dass ein allfälliger Erläuterungsbericht zu einem Bebauungsplan kein Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Eine geschützte Umgebungszone entfaltet ihre rechtliche Wirkung sohin ausschließlich über die bau- und raumordnungsrechtlichen Normen. Dieser Ansatz wird, aufbauend auf der Entscheidung der Tiroler Landesregierung und einem Kurzabriss der wesentlichen Aspekte des Verfahrens, dargestellt.

  • Seeber-Grimm, Diana
  • Seeber, Thomas
  • § 9 SOG
  • Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan
  • determinierte Gesetzesbegriffe.
  • Umgebungszone
  • BBL 2014, 246
  • Stadt- und Ortsbildschutz
  • Finalnormen
  • § 29 Abs 2 tir ROG
  • Bebaungsplan
  • Baurecht

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