


Parteistellung der Nachbarn; Immissionsbereich; Ermittlungspflichten; Projektunterlagen; Sachverständigengutachten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 43 Wörter, Seiten 250-250
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„Anrainer“ sind nicht nur die unmittelbaren Anrainer, sondern alle Nachbarn, deren Grundstücke im Einflussbereich des Vorhabens liegen.
Die Beurteilung der potentiellen Betroffenheit von Anrainern (zB durch Immissionen) kann nur auf Grund vollständiger und mängelfreier Projektunterlagen erfolgen.
-
- Sachverständigengutachten
- Ermittlungspflichten
- BBL-Slg 2014/202
- Immissionsbereich
- Projektunterlagen
- LVwG Kärnten, 27.08.2014, KLVwG-1068-1078/17/2014
- § 37 AVG
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
- § 23 Abs 2 lit a krnt BauO
„Anrainer“ sind nicht nur die unmittelbaren Anrainer, sondern alle Nachbarn, deren Grundstücke im Einflussbereich des Vorhabens liegen.
Die Beurteilung der potentiellen Betroffenheit von Anrainern (zB durch Immissionen) kann nur auf Grund vollständiger und mängelfreier Projektunterlagen erfolgen.
- Sachverständigengutachten
- Ermittlungspflichten
- BBL-Slg 2014/202
- Immissionsbereich
- Projektunterlagen
- LVwG Kärnten, 27.08.2014, KLVwG-1068-1078/17/2014
- § 37 AVG
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
- § 23 Abs 2 lit a krnt BauO