Zum Hauptinhalt springen

Fertigstellung des Gebäudes; Erlöschen der Baubewilligung

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Fehlen bei einem Gebäude fünf Jahre nach Beginn der Bauausführung noch Fenster, Türen, Tore sowie eine Stiege, die vom Erdgeschoss ins Obergeschoss führen soll, dann erlischt die Baubewilligung mangels rechtzeitiger Fertigstellung.

  • Fertigstellung des Gebäudes
  • VwGH, 24.06.2014, 2012/05/0173
  • BBL-Slg 2014/207
  • Erlöschen der Baubewilligung
  • § 51 Abs 2 oö BauO
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!