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Baubewilligungen; keine Derogation

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
59 Wörter, Seiten 260-260

20,00 €

inkl MwSt

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Im Anwendungsbereich der wr BauO können – mangels besonderer Rechtsvorschriften – für ein und dasselbe Grundstück auch mehrere Baubewilligungen erwirkt werden.

Dem Bauwerber bleibt es unbenommen, im Fall einer Änderung der Rechtslage ein inhaltlich gleich lautendes Baugesuch durch eine neue Einreichung einem neuen Rechtsregime zu unterstellen, ohne dass dadurch das erste Gesuch als zurückgezogen anzusehen ist.

  • LVwG Wien, 15.07.2014, VGW-111/067/22430/2014 ua
  • BBL-Slg 2014/220
  • keine Derogation
  • Baurecht
  • § 70 wr BauO
  • Baubewilligungen

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