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Gartenhaus; Mindestabstandsflächen; zulässige Verbauung an der Grundgrenze; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Bei der Berechnung des Ausmaßes der Verbauung an der Grundgrenze ist jedenfalls auf die Gesamtheit der baulichen Anlage abzustellen, weshalb auch das Vordach in die Berechnung miteinzubeziehen ist.

  • Mindestabstandsflächen
  • § 6 Abs 3 lit b tir BauO
  • § 6 Abs 3 lit a tir BauO
  • zulässige Verbauung an der Grundgrenze
  • § 6 Abs 6 tir BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2014/214
  • LVwG Tirol, 14.07.2014, LVwG-2014/40/1173-7
  • Gartenhaus
  • Baurecht

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