


Gartenhaus; Mindestabstandsflächen; zulässige Verbauung an der Grundgrenze; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 37 Wörter, Seiten 257-257
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Bei der Berechnung des Ausmaßes der Verbauung an der Grundgrenze ist jedenfalls auf die Gesamtheit der baulichen Anlage abzustellen, weshalb auch das Vordach in die Berechnung miteinzubeziehen ist.
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- Mindestabstandsflächen
- § 6 Abs 3 lit b tir BauO
- § 6 Abs 3 lit a tir BauO
- zulässige Verbauung an der Grundgrenze
- § 6 Abs 6 tir BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2014/214
- LVwG Tirol, 14.07.2014, LVwG-2014/40/1173-7
- Gartenhaus
- Baurecht
Bei der Berechnung des Ausmaßes der Verbauung an der Grundgrenze ist jedenfalls auf die Gesamtheit der baulichen Anlage abzustellen, weshalb auch das Vordach in die Berechnung miteinzubeziehen ist.
- Mindestabstandsflächen
- § 6 Abs 3 lit b tir BauO
- § 6 Abs 3 lit a tir BauO
- zulässige Verbauung an der Grundgrenze
- § 6 Abs 6 tir BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2014/214
- LVwG Tirol, 14.07.2014, LVwG-2014/40/1173-7
- Gartenhaus
- Baurecht