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Nachbarschaftsstreit, Passivlegitimation des Betreibers einer Müllinsel

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Der Betreiber einer Müllinsel, dem von der Stadtgemeinde durch privatrechtliche Vereinbarung ein dauerndes Nutzungsrecht an einem Grundstück eingeräumt wurde und der gegen Entgelt für die Reinigung der Müllinsel und für die Entsorgung des Mülls entweder selbst oder durch ein beauftragtes Unternehmen zu sorgen hat, nutzt das Grundstück, von dem Immission ausgehen, zu eigenen Zwecken und ist daher im Nachbarschaftsstreit als Störer passiv legitimiert.

  • Nachbarschaftsstreit, Passivlegitimation des Betreibers einer Müllinsel
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2014/231
  • OGH, 23.07.2014, 8 Ob 44/14z

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