Zum Hauptinhalt springen

Auflagen; Verwaltungsübertretungen; Kumulationsprinzip; Doppelbestrafungsverbot

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Bei der Verletzung von in der Baubewilligung und in der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung gleichlautenden Auflagen (hier: bzgl einer Brandmeldeanlage und eines Oberflächenentwässerungssystems) ist eine (Doppel-) Bestrafung nach dem bgld BauG unzulässig, wenn es keine Deliktselemente enthält, die nicht bereits durch die Bestrafung nach der GewO abgegolten worden ist.

  • LVwG Burgenland, 09.07.2014, E 029/09/2014.013/004 ua
  • Verwaltungsübertretungen
  • § 22 Abs 2 VStG
  • Auflagen
  • BBL-Slg 2014/201
  • Doppelbestrafungsverbot
  • § 18 bgld BauG
  • Art 4 7. ZPEMRK
  • § 74 GewO
  • Baurecht
  • § 34 Abs 1 bgld BauG
  • § 81 GewO
  • Kumulationsprinzip

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!