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Planungsleistungen; Abbestellung des unvollendeten Werkes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
642 Wörter, Seiten 262-263

20,00 €

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Die Abbestellung eines Werks ist grundsätzlich immer zulässig, der Abbesteller hat aber die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen.

  • BBL-Slg 2014/223
  • § 1168 ABGB
  • Abbestellung des unvollendeten Werkes
  • OGH, 04.06.2014, 7 Ob 43/14w
  • Baurecht
  • Planungsleistungen

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