


Planungsleistungen; Abbestellung des unvollendeten Werkes
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 642 Wörter, Seiten 262-263
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Die Abbestellung eines Werks ist grundsätzlich immer zulässig, der Abbesteller hat aber die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen.
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- BBL-Slg 2014/223
- § 1168 ABGB
- Abbestellung des unvollendeten Werkes
- OGH, 04.06.2014, 7 Ob 43/14w
- Baurecht
- Planungsleistungen
Die Abbestellung eines Werks ist grundsätzlich immer zulässig, der Abbesteller hat aber die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen.
- BBL-Slg 2014/223
- § 1168 ABGB
- Abbestellung des unvollendeten Werkes
- OGH, 04.06.2014, 7 Ob 43/14w
- Baurecht
- Planungsleistungen