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Auslegung von Zustimmungserklärungen zu baulichen Maßnahmen in Wohnungseigentumsverträgen

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Die Auslegung des Umfangs einer Zustimmungserklärung eines Wohnungseigentümers zu beabsichtigten baulichen Maßnahmen unter Einbeziehung allgemeiner Teile hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und berührt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage.

  • § 16 WEG
  • OGH, 04.04.2022, 5 Ob 182/21g
  • § 915 ABGB
  • BBL-Slg 2022/151
  • § 914 ABGB
  • Baurecht
  • Auslegung von Zustimmungserklärungen zu baulichen Maßnahmen in Wohnungseigentumsverträgen

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