


Werklohnanspruch bei vom Werkbesteller zu vertretendem Unterbleiben; Anrechnung anderer Aufträge
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 212 Wörter, Seiten 215-215
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Die Regelung des § 1168 Abs 1 ABGB bezweckt, die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für den Unternehmer zu erhalten. Er soll durch die Stornierung des Werkauftrags keine Schlechterstellung, allerdings auch keine Besserstellung auf Kosten des Vertragspartners erfahren.
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- BBL-Slg 2022/157
- OGH, 28.04.2022, 3 Ob 33/22g
- § 1168 ABGB
- Anrechnung anderer Aufträge
- Baurecht
- Werklohnanspruch bei vom Werkbesteller zu vertretendem Unterbleiben
Die Regelung des § 1168 Abs 1 ABGB bezweckt, die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für den Unternehmer zu erhalten. Er soll durch die Stornierung des Werkauftrags keine Schlechterstellung, allerdings auch keine Besserstellung auf Kosten des Vertragspartners erfahren.
- BBL-Slg 2022/157
- OGH, 28.04.2022, 3 Ob 33/22g
- § 1168 ABGB
- Anrechnung anderer Aufträge
- Baurecht
- Werklohnanspruch bei vom Werkbesteller zu vertretendem Unterbleiben