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Werklohnanspruch bei vom Werkbesteller zu vertretendem Unterbleiben; Anrechnung anderer Aufträge

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Die Regelung des § 1168 Abs 1 ABGB bezweckt, die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für den Unternehmer zu erhalten. Er soll durch die Stornierung des Werkauftrags keine Schlechterstellung, allerdings auch keine Besserstellung auf Kosten des Vertragspartners erfahren.

  • BBL-Slg 2022/157
  • OGH, 28.04.2022, 3 Ob 33/22g
  • § 1168 ABGB
  • Anrechnung anderer Aufträge
  • Baurecht
  • Werklohnanspruch bei vom Werkbesteller zu vertretendem Unterbleiben

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