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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; landwirtschaftliche Bauten; WC-Anlage; Hauskanal

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Der nachträgliche Einbau einer WC-Anlage in einen vom Anwendungsbereich des sbg BauPolG ausgenommenen („bewilligungsfreien“) landwirtschaftlichen Bau gemäß § 2 Abs 3 Z 7 BauPolG, der der Aufbewahrung von land- oder forstwirtschaftlichen Geräten, Erntegütern, Holz oder Torf uä dient, ist baubewilligungspflichtig.

Die baurechtliche Bewilligung eines Hauskanals, mit dem eine Verbindung zur öffentlichen Kanalisationsanlage hergestellt wird, setzt weder das Bestehen eines Bauwerks voraus, noch spielt es eine Rolle, ob ein vorhandenes Gebäude (hier: landwirtschaftlicher Bau mit WC-Anlage) die entsprechende Baubewilligung aufweist.

  • WC-Anlage
  • BBL-Slg 2022/145
  • § 2 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
  • Hauskanal
  • landwirtschaftliche Bauten
  • § 2 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG
  • Baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • Baurecht
  • LVwG Sbg, 18.07.2022, 405-3/965/1/7-2022
  • § 2 Abs 3 Z 7 sbg BauPolG

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