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Umfang einer gemessenen Dienstbarkeit

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Auch ohne spezifische Vereinbarung entsteht bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen die eine offenkundig der anderen diente und weiterhin dienen soll, eine außerbücherliche Dienstbarkeit.

Hat der Erwerber Kenntnis von der faktisch bestehenden Dienstbarkeit, kommt es auf die Offenkundigkeit nicht an.

Der Umfang der gemessenen Dienstbarkeit der Ableitung der Abwässer eines Wohnhauses in die Senkgrube der dienstbaren Liegenschaft kann sich aus der Bauweise des Wohnhauses ergeben. Sind in dem Wohnhaus drei Wohneinheiten vorhanden, so liegt in der Ableitung der Abwässer von acht im Gebäude wohnenden Personen keine Ausweitung der Dienstbarkeit, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Dienstbarkeit nur fünf Personen im Gebäude wohnten.

  • § 484 ABGB
  • Umfang einer gemessenen Dienstbarkeit
  • BBL-Slg 2022/167
  • OGH, 25.05.2022, 8 Ob 52/22p
  • Baurecht

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