


Verletzung der werkvertraglichen Fürsorgepflicht; Gehilfenzurechnung auf Seiten des Werkbestellers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 448 Wörter, Seiten 217-218
20,00 €
inkl MwSt




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Ersucht der Mitarbeiter des Werkunternehmers den Mitarbeiter des Werkbestellers ein Risiko für die gefahrlose Durchführung seiner Arbeiten (Wartungsarbeiten an einem Kran) zu entfernen, und wird dieses Risiko durch den Mitarbeiter des Werkbestellers nicht ausreichend beseitigt, so ist dieser Mitarbeiter im Fall der Schädigung des Mitarbeiters des Werkunternehmers als Erfüllungsgehilfe dem Werkbesteller zuzurechnen. Hat der Mitarbeiter des Werkunternehmers die weiterhin bestehende Gefahr wahrgenommen aber nichts dagegen unternommen, so trifft ihn ein Mitverschulden an seiner Schädigung.
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- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 1154 ABGB
- § 1169 ABGB
- BBL-Slg 2022/164
- § 1304 ABGB
- Gehilfenzurechnung auf Seiten des Werkbestellers
- Baurecht
- OGH, 19.05.2022, 3 Ob 66/22k
- Verletzung der werkvertraglichen Fürsorgepflicht
Ersucht der Mitarbeiter des Werkunternehmers den Mitarbeiter des Werkbestellers ein Risiko für die gefahrlose Durchführung seiner Arbeiten (Wartungsarbeiten an einem Kran) zu entfernen, und wird dieses Risiko durch den Mitarbeiter des Werkbestellers nicht ausreichend beseitigt, so ist dieser Mitarbeiter im Fall der Schädigung des Mitarbeiters des Werkunternehmers als Erfüllungsgehilfe dem Werkbesteller zuzurechnen. Hat der Mitarbeiter des Werkunternehmers die weiterhin bestehende Gefahr wahrgenommen aber nichts dagegen unternommen, so trifft ihn ein Mitverschulden an seiner Schädigung.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 1154 ABGB
- § 1169 ABGB
- BBL-Slg 2022/164
- § 1304 ABGB
- Gehilfenzurechnung auf Seiten des Werkbestellers
- Baurecht
- OGH, 19.05.2022, 3 Ob 66/22k
- Verletzung der werkvertraglichen Fürsorgepflicht