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Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers; Zulässigkeit des Rechtswegs

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 25
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
64 Wörter, Seiten 217-217

20,00 €

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Das in § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG vorgesehene Streitbeilegungsverfahren vor der Regulierungskommission der E-Control kommt nur zur Anwendung, wenn der Anspruch im Zusammenhang mit der Netznutzung durch den Netzzugangsberechtigten steht. Davon ist nicht auszugehen, wenn der vom Netzbetreiber beauftragte Werkunternehmer bei Grabungsarbeiten am Gehsteig zur Verlegung von Kabeln den angrenzenden Zaun eines Netznutzungsberechtigten beschädigt.

  • § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG
  • Zulässigkeit des Rechtswegs
  • Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers
  • OGH, 18.05.2022, 6 Ob 163/21w
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2022/162

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