


Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers; Zulässigkeit des Rechtswegs
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 64 Wörter, Seiten 217-217
20,00 €
inkl MwSt




-
Das in § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG vorgesehene Streitbeilegungsverfahren vor der Regulierungskommission der E-Control kommt nur zur Anwendung, wenn der Anspruch im Zusammenhang mit der Netznutzung durch den Netzzugangsberechtigten steht. Davon ist nicht auszugehen, wenn der vom Netzbetreiber beauftragte Werkunternehmer bei Grabungsarbeiten am Gehsteig zur Verlegung von Kabeln den angrenzenden Zaun eines Netznutzungsberechtigten beschädigt.
-
- § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG
- Zulässigkeit des Rechtswegs
- Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers
- OGH, 18.05.2022, 6 Ob 163/21w
- Baurecht
- BBL-Slg 2022/162
Das in § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG vorgesehene Streitbeilegungsverfahren vor der Regulierungskommission der E-Control kommt nur zur Anwendung, wenn der Anspruch im Zusammenhang mit der Netznutzung durch den Netzzugangsberechtigten steht. Davon ist nicht auszugehen, wenn der vom Netzbetreiber beauftragte Werkunternehmer bei Grabungsarbeiten am Gehsteig zur Verlegung von Kabeln den angrenzenden Zaun eines Netznutzungsberechtigten beschädigt.
- § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG
- Zulässigkeit des Rechtswegs
- Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers
- OGH, 18.05.2022, 6 Ob 163/21w
- Baurecht
- BBL-Slg 2022/162