Zum Hauptinhalt springen

Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers; Zulässigkeit des Rechtswegs

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das in § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG vorgesehene Streitbeilegungsverfahren vor der Regulierungskommission der E-Control kommt nur zur Anwendung, wenn der Anspruch im Zusammenhang mit der Netznutzung durch den Netzzugangsberechtigten steht. Davon ist nicht auszugehen, wenn der vom Netzbetreiber beauftragte Werkunternehmer bei Grabungsarbeiten am Gehsteig zur Verlegung von Kabeln den angrenzenden Zaun eines Netznutzungsberechtigten beschädigt.

  • § 22 Abs 2 Z 1 ElWOG
  • Zulässigkeit des Rechtswegs
  • Schäden durch Grabungsarbeiten eines Netzbetreibers
  • OGH, 18.05.2022, 6 Ob 163/21w
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2022/162

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!