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Baugebrechen; Überprüfung des Bauwerks; Bauaufsicht; Betreten einer Liegenschaft; Notwendigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
66 Wörter, Seiten 188-189

20,00 €

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Dem Eigentümer ist die Duldungsverpflichtung mit Bescheid aufzutragen, wenn dies „nötig“ ist.

Ob zuvor eine allfällige Ladung (im Sinn des § 19 AVG) zum Ortsaugenschein erging (oder nicht), hat für die Zulässigkeit des Verpflichtungsbescheides keine Bedeutung.

Bei Verdacht einer konsenslosen Bauführung und einer zweimaligen Verweigerung des Zutritts ist eine bescheidmäßige Verpflichtung zur Duldung des behördlichen Zutritts „nötig“.

  • Betreten einer Liegenschaft
  • Bauaufsicht
  • BBL-Slg 2017/167
  • Überprüfung des Bauwerks
  • § 34 Abs 3 nö BauO
  • Notwendigkeit
  • Baugebrechen
  • Baurecht
  • LVwG Nö, 09.05.2017, LVwG-AV-502/002-2016

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