


Warnpflicht; Abwehr Schädigung der Bausubstanz; Schwimmbad
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 52 Wörter, Seiten 200-200
20,00 €
inkl MwSt




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Die Aufklärungspflicht hängt in ihrem Umfang auch vom vorauszusetzenden Wissensstand der aufzuklärenden Person ab und endet an der Grenze objektiver Vorhersehbarkeit einer Gefährdung der Interessen des Gegners. In der Regel ist ein umso strengerer Maßstab anzulegen, je größer die potenziellen Schadensfolgen aus einem bestimmten Risiko sind.
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- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 56/17t
- Warnpflicht
- Abwehr Schädigung der Bausubstanz
- Schwimmbad
- Baurecht
- § 1168a ABGB
- BBL-Slg 2017/189
Die Aufklärungspflicht hängt in ihrem Umfang auch vom vorauszusetzenden Wissensstand der aufzuklärenden Person ab und endet an der Grenze objektiver Vorhersehbarkeit einer Gefährdung der Interessen des Gegners. In der Regel ist ein umso strengerer Maßstab anzulegen, je größer die potenziellen Schadensfolgen aus einem bestimmten Risiko sind.
- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 56/17t
- Warnpflicht
- Abwehr Schädigung der Bausubstanz
- Schwimmbad
- Baurecht
- § 1168a ABGB
- BBL-Slg 2017/189