


Fertigstellungsanzeige; Bauführerbescheinigung; Baugewerbetreibender; Gewerbeberechtigung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 59 Wörter, Seiten 195-195
20,00 €
inkl MwSt




-
Ein Baugewerbetreibender, dessen Gewerbeberechtigung auf ausführende Tätigkeiten (im Sinn des § 99 Abs 5 GewO) beschränkt ist, kann die Bauführung übernehmen, nicht aber auch eine Bauführerbescheinigung ausstellen.
Die Bauführerbescheinigung, die der Fertigstellungsanzeige anzuschließen ist, muss – aufgrund der erforderlichen umfangreichen Prüfungen (von Berechnungen und statischen Nachweisen) – von einem Gewerbetreibenden mit uneingeschränkter Baumeisterberechtigung ausgestellt werden.
-
- LVwG Stmk, 03.04.2017, LVwG 50.25-732/2017
- Bauführerbescheinigung
- § 99 Abs 1 Z 3 GewO
- § 99 Abs 5 GewO
- § 38 Abs 2 Z 1 stmk BauG
- Gewerbeberechtigung
- BBL-Slg 2017/181
- Baugewerbetreibender
- § 34 Abs 3 stmk BauG
- Baurecht
- Fertigstellungsanzeige
- § 99 Abs 1 Z 5 GewO
Ein Baugewerbetreibender, dessen Gewerbeberechtigung auf ausführende Tätigkeiten (im Sinn des § 99 Abs 5 GewO) beschränkt ist, kann die Bauführung übernehmen, nicht aber auch eine Bauführerbescheinigung ausstellen.
Die Bauführerbescheinigung, die der Fertigstellungsanzeige anzuschließen ist, muss – aufgrund der erforderlichen umfangreichen Prüfungen (von Berechnungen und statischen Nachweisen) – von einem Gewerbetreibenden mit uneingeschränkter Baumeisterberechtigung ausgestellt werden.
- LVwG Stmk, 03.04.2017, LVwG 50.25-732/2017
- Bauführerbescheinigung
- § 99 Abs 1 Z 3 GewO
- § 99 Abs 5 GewO
- § 38 Abs 2 Z 1 stmk BauG
- Gewerbeberechtigung
- BBL-Slg 2017/181
- Baugewerbetreibender
- § 34 Abs 3 stmk BauG
- Baurecht
- Fertigstellungsanzeige
- § 99 Abs 1 Z 5 GewO