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Fertigstellungsanzeige; Bauführerbescheinigung; Baugewerbetreibender; Gewerbeberechtigung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
59 Wörter, Seiten 195-195

20,00 €

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Ein Baugewerbetreibender, dessen Gewerbeberechtigung auf ausführende Tätigkeiten (im Sinn des § 99 Abs 5 GewO) beschränkt ist, kann die Bauführung übernehmen, nicht aber auch eine Bauführerbescheinigung ausstellen.

Die Bauführerbescheinigung, die der Fertigstellungsanzeige anzuschließen ist, muss – aufgrund der erforderlichen umfangreichen Prüfungen (von Berechnungen und statischen Nachweisen) – von einem Gewerbetreibenden mit uneingeschränkter Baumeisterberechtigung ausgestellt werden.

  • LVwG Stmk, 03.04.2017, LVwG 50.25-732/2017
  • Bauführerbescheinigung
  • § 99 Abs 1 Z 3 GewO
  • § 99 Abs 5 GewO
  • § 38 Abs 2 Z 1 stmk BauG
  • Gewerbeberechtigung
  • BBL-Slg 2017/181
  • Baugewerbetreibender
  • § 34 Abs 3 stmk BauG
  • Baurecht
  • Fertigstellungsanzeige
  • § 99 Abs 1 Z 5 GewO

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