


Bauland; Flächenwidmung „Tourismusgebiet“; Sonderfläche „Gasthof“; Standorteignung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 70 Wörter, Seiten 35-35
20,00 €
inkl MwSt




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Steht für einen (hier: alten, bereits vor Erlassung des Flächenwidmungsplanes bestehenden) Gasthof abseits des Siedlungsverbandes im Nahbereich eines Naturschutzgebietes die Widmung „Tourismusgebiet“ in Widerspruch zu den raumordnungsrechtlichen Planungszielen der Gemeinde, weil im „Tourismusgebiet“ auch eine – von der touristischen Nutzung unabhängige – Wohnbebauung zulässig wäre, ist zur Vermeidung der Entwicklung eines Satellitendorfteils an unpassender Stelle eine Sonderwidmung der betreffenden Grundflächen als „Sonderfläche Gasthof“ zulässig.
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- BBL-Slg 2015/21
- VfGH, 07.10.2014, V 40/2014
- Standorteignung
- Sonderfläche „Gasthof“
- Bauland
- § 43 Abs 1 lit b tir ROG
- § 40 Abs 1 tir ROG
- Flächenwidmung „Tourismusgebiet“
- § 40 Abs 4 tir ROG
- Baurecht
Steht für einen (hier: alten, bereits vor Erlassung des Flächenwidmungsplanes bestehenden) Gasthof abseits des Siedlungsverbandes im Nahbereich eines Naturschutzgebietes die Widmung „Tourismusgebiet“ in Widerspruch zu den raumordnungsrechtlichen Planungszielen der Gemeinde, weil im „Tourismusgebiet“ auch eine – von der touristischen Nutzung unabhängige – Wohnbebauung zulässig wäre, ist zur Vermeidung der Entwicklung eines Satellitendorfteils an unpassender Stelle eine Sonderwidmung der betreffenden Grundflächen als „Sonderfläche Gasthof“ zulässig.
- BBL-Slg 2015/21
- VfGH, 07.10.2014, V 40/2014
- Standorteignung
- Sonderfläche „Gasthof“
- Bauland
- § 43 Abs 1 lit b tir ROG
- § 40 Abs 1 tir ROG
- Flächenwidmung „Tourismusgebiet“
- § 40 Abs 4 tir ROG
- Baurecht