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Überschreitung des Kostenvoranschlages; Rechnungslegungserfordernisse

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
656 Wörter, Seiten 38-39

20,00 €

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Unterlässt der Werkunternehmer die Anzeige des nötigen Mehraufwandes und die damit verbundenen erhöhten Kosten, führt dies zum Verlust des Mehranspruchs, außer die Mehraufwendungen gehen auf erteilte Zusatzaufträge durch den Werkbesteller zurück.

Ist die Höhe des Werklohns mangels Pauschalpreises vom Umfang der erbrachten Leistungen abhängig, ist eine detaillierte Abrechnung erforderlich, durch welche der Besteller über die Berechnungsunterlagen informiert und in die Lage gesetzt wird, die Angemessenheit des Gesamtentgelts zu prüfen. Rechnungsfreigaben durch die örtliche Bauaufsicht begründen kein Anerkenntnis, wodurch eine selbständige Verpflichtung des Werkbestellers entstehen könnte.

  • OGH, 17.09.2014, 4 Ob 128/14y
  • Rechnungslegungserfordernisse
  • BBL-Slg 2015/32
  • § 1170a ABGB
  • Überschreitung des Kostenvoranschlages
  • Baurecht

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