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Eignung; Insolvenzverfahren; Ausschlussgrund; Bieter; besondere Gefährdung; kein gleichheitswidriger Inhalt

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Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, ob er wegen der besonderen Gefährdung, die von der Insolvenz eines Auftragnehmers für die Auftragsdurchführung ausgeht, allein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen Bieter als zwingenden Ausschlussgrund ausreichen lässt, oder mit Blick auf andere Effizienzüberlegungen eine abweichende Beurteilung durch den Auftraggeber im Einzelfall zulässt.

  • VfGH, 26.09.2014, E 304/2014
  • § 69 Z 1 BVergG
  • Eignung
  • besondere Gefährdung
  • BBL-Slg 2015/41
  • Insolvenzverfahren
  • Ausschlussgrund
  • kein gleichheitswidriger Inhalt
  • § 129 BVergG
  • Baurecht
  • § 68 BVergG
  • Bieter

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