Befristete Baulandwidmung und Vertragsraumordnung als neue Instrumente der Raumordnung nach der wr BauO-Novelle 2014 – Teil 1
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 18
- Aufsatz, 4029 Wörter
- Seiten 16 -22
- https://doi.org/10.33196/bbl201501001601
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Die jüngste Reform der Wiener Bauordnung enthält neben administrativen Vereinfachungen sowie Flexibilisierungen im Bereich der Bauvorschriften auch zwei neue Instrumente im Bereich der Raumordnung. Zum einen die Möglichkeit, im Flächenwidmungsplan Bauland befristet auszuweisen, zum anderen die Schaffung der Voraussetzungen, raumplanerische Ziele mit den Mitteln des Privatrechts, also durch Abschluss privatrechtlicher Verträge, zu verwirklichen (sog Vertragsraumordnung). Der erste Teil dieses Beitrages befasst sich mit dem Anwendungsbereich und den verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten der befristeten Baulandwidmung, während der zweite Teil (bbl 2014/2) sich mit der Vertragsraumordnung auseinandersetzen wird.
- Trapichler, Martin
- Entschädigung
- Raumplanung
- Flächenwidmungsplan
- Art 18 B-VG
- Bauordnung für Wien
- befristete Baulandwidmung
- § 59 Abs 2 Z 5 wr BauO
- Enteignung
- Verhältnismäßigkeitsprinzip.
- Einlösung
- Legalitätsprinzip
- Baurecht
- § 4 Abs 4 wr BauO
- Baulandmobilisierung
- Umwidmung
- Eigentumsfreiheit
- Bebauungsplan
- BBL 2015, 16
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