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Kalkulationsvorschriften; spekulative Preisgestaltung

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Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass eine nicht unbeträchtliche Menge an entsprechend kontaminiertem Material auftreten werde. Dies wäre bei der Kalkulation zu berücksichtigen gewesen.

  • LVwG Vorarlberg, 21.08.2014, LVwG-314-004/R3-2014
  • BBL-Slg 2015/38
  • Kalkulationsvorschriften
  • § 125 BVergG
  • Baurecht
  • § 129 Abs 1 Z 7 BVergG
  • spekulative Preisgestaltung

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