


Betrügerischer Gebrauch von Ausdrucken von am Bildschirm erstellten und elektronisch unterfertigten Verträgen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1485 Wörter, Seiten 160-162
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Auf dem Bildschirm erstellte und elektronisch unterfertigte Verträge sind mangels der für die Erfüllung des Urkundenbegriffs nach § 74 Abs 1 Z 7 StGB notwendigen schriftlichen Verkörperung der Gedankenerklärung keine Urkunden. Ausdrucke solcher Verträge sind als „originalvertretende Vervielfältigungen“ jedoch Urkunden.
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- OGH, 19.11.2015, 12 Os 78/15k
- § 147 Abs 1 Z 1 StGB
- § 223 Abs 2 StGB
- JST-Slg 2016/13
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
Auf dem Bildschirm erstellte und elektronisch unterfertigte Verträge sind mangels der für die Erfüllung des Urkundenbegriffs nach § 74 Abs 1 Z 7 StGB notwendigen schriftlichen Verkörperung der Gedankenerklärung keine Urkunden. Ausdrucke solcher Verträge sind als „originalvertretende Vervielfältigungen“ jedoch Urkunden.
- OGH, 19.11.2015, 12 Os 78/15k
- § 147 Abs 1 Z 1 StGB
- § 223 Abs 2 StGB
- JST-Slg 2016/13
- Strafrecht- und Strafprozessrecht