Echte und vermeintliche Redaktionsversehen, Gerichtsjahr
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2016
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 470 Wörter
- Seiten 93 -93
- https://doi.org/10.33196/jst201602009301
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Mit 1.1.2016 sind insbesondere das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 und das JGG-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/154, in Kraft getreten. Letzteres enthält auch einige Änderungen des StGB, die erst im Justizausschuss dazu gekommen sind und vor allem Redaktionsversehen betreffen. Die Änderung des § 84 Abs 5 StGB ist jedenfalls keine Fehlerbeseitigung. Die Regierungsvorlage zu einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2015 liegt im Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrages noch nicht vor. Eine derzeit im Begutachtungsverfahren befindliche Novelle ua des Rechtspraktikantengesetzes betrifft die Verlängerung des „Gerichtsjahres“ von fünf auf sieben Monate.
- Tipold, Alexander
- verabredete Verbindung
- JST 2016, 93
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Schwere Körperverletzung
- § 84 Abs 5 Z 2 StGB
- Gerichtsjahr
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