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Heft 2, November 2019, Band 1

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2663-8428

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Inhalt der Ausgabe

  • Kurz Informiert

    S. 71 - 72, Kurz Informiert

    Stefan Schuster
  • Ausgewählte Aspekte der abgabenrechtlichen Geschäftsführer- und Vorstandshaftung

    S. 73 - 77, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht

    Michael Tanzer / Franz Althuber

    In der Gesamtheit der unterschiedlichen sondergesetzlichen Haftungsregime, denen Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften unterliegen, hat die Verantwortlichkeit für nicht entrichtete Steuern und Abgaben einen besonders hohen praktischen Stellenwert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Haftungsbestimmung des § 9 Abs 1 BAO und befasst sich im Anschluss daran mit wichtigen Einzelfragen zu dieser Norm, die in der Praxis regelmäßig für Diskussionen sorgen.

  • Geschäftsführerwechsel – Wie schützt man sich vor Haftungen für Fehler der Vorgänger?

    S. 78 - 81, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht

    Robert Rzeszut / Stefan Holzer

    Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, unter welchen Umständen es nach einem Geschäftsführerwechsel zu einer Haftung des neuen Geschäftsführers für Fehler seines Vorgängers kommen kann und was der neue Geschäftsführer zu beachten hat, um sich davor schützen zu können.

  • Verantwortung von Leitungsorganen ausländischer Rechtsträger – Abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte

    S. 82 - 86, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht

    Alexander Stieglitz

    Der abgabenrechtlichen Verantwortung von Leitungsorganen ausländischer Rechtsträger wurde – trotz nicht zu unterschätzender praktischer Bedeutung – bisher vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht. Dieser Beitrag setzt sich zum Ziel, ausgewählte abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte näher zu beleuchten.

  • Geschäftsführerhaftung – Highlights aus der BFG-Judikatur des Jahres 2019

    S. 87 - 91, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht

    Peter Unger

    Im folgenden Beitrag werden die Judikatur des Bundesfinanzgerichts des Jahres 2019 zu § 9 BAO analysiert und die wesentlichsten Streitthemen überblicksmäßig zusammengefasst.

  • BFG: Keine Heilung eines Zustellmangels durch „Einlassung“

    S. 92 - 95, Abgabenverfahren

    Christoph Ritz

    Ein Rechtsmittel gegen ein Schriftstück saniert nicht dessen fehlende Zustellung, zB wenn trotz Zustellvollmacht die Zustellung an den Vollmachtgeber erfolgte und dieser es nicht im Original, sondern per E-Mail an den Zustellungsbevollmächtigten weitergeleitet hat.

  • BFG: Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Vorlageantrages per E-Mail

    S. 96 - 99, Abgabenverfahren

    Birgitt Ulrike Koran

    Eine verfassungskonforme Vorgangsweise der Verwaltungsgerichte sieht Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes gem Art 133 B-VG ausdrücklich nur in Form von Erkenntnissen oder Beschlüssen vor; formlose Verständigungen iSd § 281a BAO sind daher im Rahmen eines Beschlusses vorzunehmen, um die Verfassungskonformität zu gewährleisten.

  • BFG: Fristverlängerungsantrag mit unbestimmtem Eintrittsdatum zulässig

    S. 100 - 102, Abgabenverfahren

    Stefan Schuster

    Fristverlängerungsansuchen haben in zivil- und abgabenrechtlichen Verfahren verschiedene Anforderungen. Die Nennung eines bestimmten Tages für eine Fristverlängerung ist im Abgabeverfahren zulässig.

  • EU-FinAnpG 2019 – Neuerungen im Finanzstrafrecht

    S. 103 - 108, Finanzstrafrecht

    Mario Felice / Franz Althuber

    Am 22. Juli 2019 wurde das EU-FinAnpG 2019, BGBl I 62/2019, veröffentlicht. Neben dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) und diversen außersteuerlichen Gesetzesänderungen finden sich darin auch zahlreiche finanzstrafrechtliche Neuerungen. Mangels anderslautender Übergangsbestimmungen sind diese samt und sonders am Tag nach der Kundmachung des EU-FinAnpG 2019 im BGBl, somit am 23. Juli 2019, in Kraft getreten.

  • Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG: Alle Zweifelsfragen beseitigt?

    S. 109 - 115, Finanzstrafrecht

    Hubertus Seilern-Aspang / Philip Predota / Alexander Lang

    Der Gesetzgeber verfolgte bei der Novellierung des § 29 Abs 6 FinStrG das Ziel, „jedwedes Taktieren“ von Finanzstraftätern bei Selbstanzeigen hintanzuhalten. Mit der legislativen Anpassung konnte allerdings der Bestimmung nicht in allen Belangen die gewünschte Klarheit verliehen werden. Der Gesetzeswortlaut beinhaltet mehrere Begriffe, welche sich bisher nicht eindeutig interpretieren ließen. Jüngst ergangene höchstgerichtliche Entscheidungen sollen diesen Rechtsunsicherheiten Abhilfe schaffen.

  • Zu hoch gepokert, game over: Glücksspielabgabenhinterziehung bei organisierten Pokerspielen

    S. 116 - 122, Finanzstrafrecht

    Rainer Obermann

    Weil Rechtsprechung zu Zweifelsfragen fehlte, wurden Glücksspielabgabenschulden bei organisierten Pokerspielen dem Finanzamt in der Vergangenheit mitunter gar nicht angezeigt und Verkürzungen vielfach erst durch abgabenbehördliche Prüfmaßnahmen aufgedeckt. Das hat – auch finanzstrafrechtlich – meist einen hohen Preis.

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