Fristverlängerungsansuchen haben in zivil- und abgabenrechtlichen Verfahren verschiedene Anforderungen. Die Nennung eines bestimmten Tages für eine Fristverlängerung ist im Abgabeverfahren zulässig.
Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
Heft 2, November 2019, Band 1
- ISSN Online: 2663-8428
40,00 €
inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 100 - 102, Abgabenverfahren
BFG: Fristverlängerungsantrag mit unbestimmtem Eintrittsdatum zulässig
S. 103 - 108, Finanzstrafrecht
EU-FinAnpG 2019 – Neuerungen im Finanzstrafrecht
Am 22. Juli 2019 wurde das EU-FinAnpG 2019, BGBl I 62/2019, veröffentlicht. Neben dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) und diversen außersteuerlichen Gesetzesänderungen finden sich darin auch zahlreiche finanzstrafrechtliche Neuerungen. Mangels anderslautender Übergangsbestimmungen sind diese samt und sonders am Tag nach der Kundmachung des EU-FinAnpG 2019 im BGBl, somit am 23. Juli 2019, in Kraft getreten.
S. 109 - 115, Finanzstrafrecht
Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG: Alle Zweifelsfragen beseitigt?
Der Gesetzgeber verfolgte bei der Novellierung des § 29 Abs 6 FinStrG das Ziel, „jedwedes Taktieren“ von Finanzstraftätern bei Selbstanzeigen hintanzuhalten. Mit der legislativen Anpassung konnte allerdings der Bestimmung nicht in allen Belangen die gewünschte Klarheit verliehen werden. Der Gesetzeswortlaut beinhaltet mehrere Begriffe, welche sich bisher nicht eindeutig interpretieren ließen. Jüngst ergangene höchstgerichtliche Entscheidungen sollen diesen Rechtsunsicherheiten Abhilfe schaffen.
S. 116 - 122, Finanzstrafrecht
Zu hoch gepokert, game over: Glücksspielabgabenhinterziehung bei organisierten Pokerspielen
Weil Rechtsprechung zu Zweifelsfragen fehlte, wurden Glücksspielabgabenschulden bei organisierten Pokerspielen dem Finanzamt in der Vergangenheit mitunter gar nicht angezeigt und Verkürzungen vielfach erst durch abgabenbehördliche Prüfmaßnahmen aufgedeckt. Das hat – auch finanzstrafrechtlich – meist einen hohen Preis.
S. 73 - 77, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht
Ausgewählte Aspekte der abgabenrechtlichen Geschäftsführer- und Vorstandshaftung
In der Gesamtheit der unterschiedlichen sondergesetzlichen Haftungsregime, denen Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften unterliegen, hat die Verantwortlichkeit für nicht entrichtete Steuern und Abgaben einen besonders hohen praktischen Stellenwert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Haftungsbestimmung des § 9 Abs 1 BAO und befasst sich im Anschluss daran mit wichtigen Einzelfragen zu dieser Norm, die in der Praxis regelmäßig für Diskussionen sorgen.
S. 78 - 81, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht
Geschäftsführerwechsel – Wie schützt man sich vor Haftungen für Fehler der Vorgänger?
Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, unter welchen Umständen es nach einem Geschäftsführerwechsel zu einer Haftung des neuen Geschäftsführers für Fehler seines Vorgängers kommen kann und was der neue Geschäftsführer zu beachten hat, um sich davor schützen zu können.
S. 82 - 86, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht
Verantwortung von Leitungsorganen ausländischer Rechtsträger – Abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte
Der abgabenrechtlichen Verantwortung von Leitungsorganen ausländischer Rechtsträger wurde – trotz nicht zu unterschätzender praktischer Bedeutung – bisher vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht. Dieser Beitrag setzt sich zum Ziel, ausgewählte abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte näher zu beleuchten.
S. 87 - 91, Schwerpunkt: Organhaftung Im Steuerrecht
Geschäftsführerhaftung – Highlights aus der BFG-Judikatur des Jahres 2019
Im folgenden Beitrag werden die Judikatur des Bundesfinanzgerichts des Jahres 2019 zu § 9 BAO analysiert und die wesentlichsten Streitthemen überblicksmäßig zusammengefasst.
S. 92 - 95, Abgabenverfahren
BFG: Keine Heilung eines Zustellmangels durch „Einlassung“
Ein Rechtsmittel gegen ein Schriftstück saniert nicht dessen fehlende Zustellung, zB wenn trotz Zustellvollmacht die Zustellung an den Vollmachtgeber erfolgte und dieser es nicht im Original, sondern per E-Mail an den Zustellungsbevollmächtigten weitergeleitet hat.
S. 96 - 99, Abgabenverfahren
BFG: Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Vorlageantrages per E-Mail
Eine verfassungskonforme Vorgangsweise der Verwaltungsgerichte sieht Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes gem Art 133 B-VG ausdrücklich nur in Form von Erkenntnissen oder Beschlüssen vor; formlose Verständigungen iSd § 281a BAO sind daher im Rahmen eines Beschlusses vorzunehmen, um die Verfassungskonformität zu gewährleisten.