Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der BAO durch das am 13.07.2022 veröffentlichte AbgÄG 2022, BGBl I 2022/108.
Neben zahlreichen materiell-rechtlichen Änderungen wurden mit dem AbgÄG 2022 in der BAO unter anderem Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Umsatzsteuerverzinsung sowie Verfahrensbeschleunigung umgesetzt. Überdies wurde das neue Instrument der multilateralen Risikobewertung geschaffen. Diese Maßnahmen und Änderungen dienen der Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, der Lösung von Praxisproblemen sowie der Umsetzung von Unionsrecht. Weitere Neuerungen sollen zu einer erhöhten Verfahrensökonomie beitragen.