


Kommunalsteuerbemessung – Abgabenprivileg des § 5 Abs 2 PrivbG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 3
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 2589 Wörter, Seiten 364-367
20,00 €
inkl MwSt




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§ 5 Abs 2 Privatbahngesetz 2004 begünstigt Eisenbahnunternehmen, die eine Privatbahn, dh eine Haupt- oder Nebenbahn betreiben. Solche Unternehmen werden als Eisenbahninfrastrukturunternehmen einzuordnen sein. Sie dienen dem Bau und Betrieb der Eisenbahn mit ihrer Infrastruktur einschließlich ihres dazugehörigen Schienennetzes und sind über diese verfügungsberechtigt. Der Betrieb liegt ua in der Regelung und Abwicklung der Nutzung der Eisenbahn. Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht auch gleichzeitig Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind, können daher keine nach § 5 Abs 2 PrivbG begünstigten Unternehmen sein.
-
- § 1 PrivbG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 1 KommStG
- § 1 EisbG
- § 2 PrivbG
- § 1b EisbG
- § 27 EisbG
- § 11 KommStG
- ZVG-Slg 2016/90
- § 1a EisbG
- LVwG OÖ, 04.04.2016, LVwG-450092/2/FP/MSCH
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 5 PrivbG
- § 4 EisbG
- § 14 EisbG
- § 5 KommStG
§ 5 Abs 2 Privatbahngesetz 2004 begünstigt Eisenbahnunternehmen, die eine Privatbahn, dh eine Haupt- oder Nebenbahn betreiben. Solche Unternehmen werden als Eisenbahninfrastrukturunternehmen einzuordnen sein. Sie dienen dem Bau und Betrieb der Eisenbahn mit ihrer Infrastruktur einschließlich ihres dazugehörigen Schienennetzes und sind über diese verfügungsberechtigt. Der Betrieb liegt ua in der Regelung und Abwicklung der Nutzung der Eisenbahn. Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht auch gleichzeitig Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind, können daher keine nach § 5 Abs 2 PrivbG begünstigten Unternehmen sein.
- § 1 PrivbG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 1 KommStG
- § 1 EisbG
- § 2 PrivbG
- § 1b EisbG
- § 27 EisbG
- § 11 KommStG
- ZVG-Slg 2016/90
- § 1a EisbG
- LVwG OÖ, 04.04.2016, LVwG-450092/2/FP/MSCH
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 5 PrivbG
- § 4 EisbG
- § 14 EisbG
- § 5 KommStG