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Anliegerleistungen; Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen; Verbreiterung einer Gemeindestraße; Enteignung; sachliche Auswahl der zur Verbreitung abzutretenden Grundstücke; Gleichheitssatz; Eigentumsschutz; verfassungsk...
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 16
- Rechtsprechung, 460 Wörter
- Seiten 24-24
- https://doi.org/10.33196/bbl201301002401
20,00 €
inkl MwStDie Auswahl der für die Verbreiterung einer Gemeindestraße abzutretenden Grundstücke hat nach sachlichen Gesichtspunkten zu erfolgen.
Der Ausbaubeschluss des Gemeinderates (hier: im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gem § 7 bgld StraßenG) bildet lediglich ein Tatbestandselement des § 8 Abs 3 bgld BauG, sodass in diesem Rahmen dem Verpflichteten (noch) kein Parteiengehör gewährt werden muss.
Das Sachlichkeitsgebot und das Grundrecht auf Eigentum verpflichten aber, im Abtretungsverfahren gem § 8 bgld BauG die Umstände, weshalb seine Grundflächen für die Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche notwendig sind, zu prüfen, offenzulegen sowie nachvollziehbar zu begründen. Auf ein Vorbringen, dass der Verpflichtete in unsachlicher Weise benachteiligt worden ist, muss die Behörde eingehen.
- BBL-Slg 2013/2
- Eigentumsschutz
- Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen
- Gleichheitssatz
- § 8 Abs 3 bgld BauG
- verfassungskonforme Interpretation
- Verbreiterung einer Gemeindestraße
- Anliegerleistungen
- Art 1 1. ZPEMRK
- sachliche Auswahl der zur Verbreitung abzutretenden Grundstücke
- Art 5 StGG
- Art 7 B-VG
- Enteignung
- Baurecht
- VwGH, 20.09.2012, 2010/06/0206
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