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Giese, Karim

Unzulässige Abweichung von der Baubewilligung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; unmittelbarer Täter; Bauführer; Bauherr

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Für eine Abweichung von der Baubewilligung bei der Bauausführung ist der bestellte Bauführer und nicht der Bauherr als unmittelbarer Täter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

  • Giese, Karim
  • Bauherr
  • Bauführer
  • § 124 Abs 1 wr BauO
  • VwGH, 25.09.2012, 2011/05/0018
  • BBL-Slg 2013/18
  • verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit
  • § 135 Abs 1 wr BauO
  • unmittelbarer Täter
  • Unzulässige Abweichung von der Baubewilligung
  • Baurecht

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