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Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“; Mühle; Silo; Lagerhalle; Betriebserweiterung; Betriebstypenprüfung

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Die Zulässigkeit der Betriebstype im „gemischten Baugebiet“ hängt nicht nur von der Art, der Dimension und der Situierung der Gebäude ab, sondern auch von den Betriebsabläufen.

Im Fall einer Betriebserweiterung (hier: einer Mühle mit Nebenanalgen) sind auch die vom bereits bestehenden Betrieb verursachten Immissionen in die Betriebstypenprüfung einzubeziehen.

  • VwGH, 25.09.2012, 2011/05/0067
  • Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“
  • Mühle
  • BBL-Slg 2013/8
  • § 22 Abs 5 oö ROG
  • Betriebstypenprüfung
  • Lagerhalle
  • Betriebserweiterung
  • Silo
  • § 3 oö BTypV
  • Baurecht
  • § 31 Abs 6 oö BauO

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