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Grenzabstand; Gebäude gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen

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Auch wenn zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche noch ein schmaler Grundstreifen eines Nachbarn liegt (hier: ca 50 bis 100 cm, Teil einer abfallenden Böschung zur Verkehrsfläche), handelt es sich bei dem geplanten Gebäudezubau auf dem Baugrundstück dennoch um ein „Gebäude gegenüber einer öffentlichen Verkehrsfläche“.

  • § 13 Abs 3 stmk BauG
  • VwGH, 18.10.2012, 2012/06/0125
  • § 13 Abs 12 stmk BauG
  • BBL-Slg 2013/12
  • Gebäude gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen
  • Baurecht
  • Grenzabstand
  • § 13 Abs 2 stmk BauG

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