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Keine Möglichkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Temelin
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 16
- Rechtsprechung, 385 Wörter
- Seiten 40-41
- https://doi.org/10.33196/bbl201301004001
20,00 €
inkl MwStEine bloß drohende Rechtsgutverletzung rechtfertigt eine vorbeugende Unterlassungsklage nur dann, wenn ein dringendes Rechtsschutzbedürfnis dies verlangt, weil das Abwarten einer Rechtsverletzung zu einer nicht wiedergutzumachenden Schädigung führen würde.
Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Temelin wäre zu bejahen, wenn feststünde, dass aufgrund der Konstruktion oder des Zustands des Atomkraftwerks gegenüber Anlagen „westlichen Standards“ ein deutlich erhöhtes Risiko eines Störfalls besteht, das die gefährdeten Liegenschaften in einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Weise durch radioaktive Strahlung beeinträchtigen würde.
Durch die Bestimmungen des EAG-Vertrages für den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung wird auch der Individualrechtsschutz erfasst.
- Keine Möglichkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Temelin
- OGH, 19.09.2012, 3 Ob 134/12w
- § 364 Abs 2 ABGB
- BBL-Slg 2013/34
- Baurecht
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