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Dachaufbauten; Stiegenhaus, Dachgauben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 16
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
61 Wörter, Seiten 29-29

20,00 €

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Ein Stiegenhaus, das der Verbindung einer Dachgeschoßwohnung mit dem im Freien liegenden begehbaren Flachdach dient, stellt keine Überschreitung des „unbedingt notwendigen Ausmaßes“ für Aufbauten dar.

Zwei Dachgauben in einer Länge von 2 m stellen bei einer Gebäudefront von 13 m noch keine unzulässige raumübergreifende, durchgehende Auskragung des Dachraumes dar.

Die (hier: mehrfache) Unterteilung der Dachgaubenfenster ist grundsätzlich zulässig.

  • § 81 Abs 6 wr BauO
  • Dachaufbauten
  • BBL-Slg 2013/16
  • Stiegenhaus, Dachgauben
  • VwGH, 25.09.2012, 2010/05/0076
  • Baurecht

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